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Beratungshilfe

Durch die Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe bezieht sich nur auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Näheres zur Beratungshilfe können Sie der Broschüre Prozeßkosten- und Beratungshilfe unter der Rubrik Downloads//>Merblätter/Broschüren sowie dem Vorwort des nachstehenden Antrages entnehmen. Die Bewilligung von Beratungshilfe setzt einen Antrag, bei dem am Wohnsitz der Rechtssuchenden Person befindlichen Amtsgerichts, voraus. Dieser Antrag steht nachfolgend zum Download zur Verfügung: 

 - Antrag zur Gewährung von Beratungshilfe

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Prozeßkostenhilfe

Für die gerichtliche Interessenwahrnehmung stellt der Staat Bürgern mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Beantragung von Prozeßkostenhilfe zur Verfügung. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Broschüre Prozeßkosten- und Beratungshilfe unter der Rubrik Downloads//>Merblätter/Broschüren sowie dem Vorwort zum nachstehenden Antrag. Das amtliche Antragsformular hierzu finden Sie hier:

 - Antrag zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe

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