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Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht in Bochum-Weitmar
Sie sind zahlungsunfähig oder überschuldet?
Diese Situation ist leider kein Einzelfall mehr. Laut dem Schuldneratlas Deutschland 2008 beträgt die Schuldnerquote in Deutschland 10,11 Prozent. Damit sind knapp 6,9 Millionen Bürger überschuldet. |
Ziehen Sie einen Schlußstrich und nehmen Sie die Möglichkeiten einer Schuldenbefreiung durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Angriff. Der Gesetzgeber hat das Problem der überschuldeten Haushalte und vor allem eines damit verbundenen Kaufkraftverlustes erkannt. Um den Schuldner nicht sein Lebenlang an die Schulden zu binden, sieht das Insolvenzrecht eine Schuldenbefreiung im Rahmen einer Verbraucher- oder Regelinsolvenz vor. Einzelheiten hierzu finden Sie unter dem Seitenlink Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzverfahren. Der Weg zum Rechtsanwalt und Schuldenberater ist der erste Schritt. Warten Sie nicht länger ab, sondern vereinbaren Sie einen Termin. Durch weiteres Abwarten wird die Situation nicht besser. Die Zeit die Sie jetzt vergeuden, könnte schon ein Teil Ihrer Wohlverhaltensperiode sein, die Sie näher an die ersehnte Restschudlbefreiung bringt. Bringen Sie Ihre Unterlagen mit und überlassen den Rest uns. Welches Verfahren für Sie einschlägig ist, können Sie nachfolgendem Diagramm entnehmen: |
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Die Kanzlei Schäfer bearbeitet im Insolvenzrecht vorwiegend folgende Bereiche:
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