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Rechtsprobleme können vielschichtige Fragestellungen aus mehreren Rechtsgebieten gleichzeitig zur Folge haben. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung beispielsweise ergeben sich im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung dieser Sonderzahlung oder einer Anrechnung auf das kommende Arbeitslosengeld. Im Fall eines Verkehrsunfalls können neben der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch Strafverfolgungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, oder Führerscheinentzug drohen. Soweit das übertragene Mandat neben der zivilrechtlichen Problematik auch übergreifende Gebiete aus dem Steuer-, Verwaltungs- oder Strafrecht tangiert, arbeitet die Kanzlei eng mit bewährten Kooperationspartner aus diesen Bereichen zusammen. Insbesondere im strafrechtlichen Bereich erfolgt dies zusammen mit der
Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Pindur
Strafrecht
Huestraße 7
44787 Bochum
0234 / 6104160
Sie erhalten hierdurch umfassende qualifizierte Rechtsberatung zu allen anstehenden Rechtsfragen, die mit Ihrem Rechtsfall in Zusammenhang stehen.