02 34 / 68 94 97 4
 

Rechtsgebiete    //>    Vertragsrecht    //>    Forderungseinzug

Ihre   Kanzlei   für   Forderungseinzug   und   Inkasso

Die Wirtschaftskrise hat mehr denn je dazu geführt, dass Rechnungen nicht bezahlt oder Forderungen nicht ausgeglichen werden. Während der Gläubiger verpflichtet ist, die sich aus der Rechnung ergebende Steuer an das Finanzamt abzuführen, seine Unterlieferanten, Arbeiter und Angestellten sowie Büromieten und sonstige Ausgaben rechtszeitig zu bezahlen, werden die eigenen Zahlungsziele häufig weit überschritten oder es kommt zu vollständigen Zahlungseinstellungen oder Insolvenzen.

Den Forderungseinzug selbst zu übernehmen kostet nicht nur Zeit und Nerven, für die der Gläubiger nicht bezahlt wird, sondern wichtige Resourcen für die Gewinnung neuer Kunden gehen verloren. Liquiditätsengpässe sind die Folge.

Die Kanzlei Schäfer übernimmt den Forderungseinzug von der außergerichtlichen Geltendmachung, über das gerichtliche Inkasso bis hin zur Vollstreckung der titulierten Forderung.

Die Vorteile einer Übertragung des Forderungsinkasso auf eine Rechtsanwaltskanzlei liegen auf der Hand:

 -   Die Zeit kann vom Gläubiger wieder für neue Projekte genutzt werden
 -   Die Kosten werden dem Schuldner im Rahmen des Verzuges als Schaden auferlegt

 -   Aufforderung, Titulierung und Zwangsvollsttreckung erfolgen aus einer Hand, 

     anders als bei Inkassobüros

 -   Die Liquidität bleibt erhalten


Gerne beraten wir Sie auch darüber, wie Sie Ihr Forderungsmanagement von vorneherein auf eine solide Basis stellen können, um Ausfälle zu vermeiden. Hier gilt es bereits bei der Vertragsanbahnung über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsdurchführung die richtigen Schritte vorzunehmen.