Der Verkehrsunfall

Oft genug treten gegnerische Haftpflichtversicherungen schnell nach Mitteilung des Verkehrsunfalls mit Ihnen in Verbindung, um eine Regulierung aus einer Hand vorzunehmen. Gerade in diesen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten. Begutachtungen werden von Sachverständigen die einzig und allein im Lager der Versicherungen stehen  durchgeführt, so daß eine Kürzung der Ansprüche durch einen Laien nicht mehr erkennbar ist. 

Lassen Sie sich deshalb bei der Regulierung des Schadens von einem Verkehrsanwalt vertreten!

Die unmittelbare Einbindung des Rechtsanwalts sichert Ihnen den größtmöglichen Ersatz Ihres Unfallschadens. Dieser wird mit Ihnen die Schadesnpositionen durchgehen und einzig und allein für Ihre Interessen kämpfen. Soweit Sie den Unfall nicht verursacht haben und kein Bagatellschaden vorliegt, können Sie  sich einen Sachverständigen aussuchen und müssen sich nicht auf etwaige Sachverständige der Versicherung oder deren Vertragswerkstätten verweisen lassen. Im Fall eines Bagatellschadens können Sie zur Spezifizierung Ihres Schadens einen Kostenvoranschlag Ihrer Vertrauenswerkstatt einholen.

Soweit Sie keine Schuld an dem Unfall triftt, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung auch zum Ausgleich der Kosten für den Sachverständigen und den eingeschalteten Anwalt verpflichtet. 

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen auch nicht verraten, welche Ansprüche Sie alle geltend machen können. Ob Sie fiktiv abrechnen oder in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld verlangen können. Oder wußten Sie, daß bei Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolgen ggf. auch ein Haushaltsführungsschaden verlangt werden kann?

Fragen Sie Ihren Anwalt! Dieser kennt die Rechtsprechung und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

Damit Sie später nicht hinter Ihrem Geld herlaufen müssen, sollten Sie den folgenden Unfallbogen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ausdrucken und im Handschuhfach mit sich führen. Bei einem Verkehrsunfall füllen Sie diesen Bogen sorgfältig aus und fertigen Sie eine Skizze. Lassen Sie sich den Unfallbogen von dem Gegner unterschreiben.

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