Für den Fall, daß Selbständige, ehemalige Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen sowie juristische Personen, nicht mehr in der Lage sind, Ihre laufenden Forderungen zu begleichen bzw. bereits eine Überschuldung vorliegt, hat der Gesetzgeber seit jeher eine Möglichkeit der Entschuldung bzw. Sanierung vorgesehen.
Hierfür ist das Regelinsolvenzverfahren entwickelt worden. Im Gegensatz zum Verbrauchetrinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Vergleichsversuch nicht zwingend erforderlich. Die Möglichkeit der Unterbreitung eines Insolvenzplans ist dagegen nicht ausgeschlossen. Scheitert einer solcher Versuch der Beilegung ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich.
Soweit Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, sogenannter Fremdantrag, ist es wichtig, daß der Schuldner innerhalb kurzer Zeit den Antrag auf Restschuldbefreiung stellt. Denn ist der Fremdantrag gestellt und das Verfahren wird eröffnet, weil noch genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken, nützt die Insolvenz dem Schuldner wenig.
Warten Sie nicht ab, bis es hierzu kommt oder bei juristischen Personen bereits der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum steht, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Ob ein Insoolvenzgrund vorliegt ist genauestens zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund einer strafrechtlichen Sanktionierung. Nur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Gründe für eine Insolvenz, nicht dagegen Zahlungsstockungen. Wann welcher Fall vorliegt ist durch die Rechtsprechung herausgebildet worden. Hierfür wird ein bestimmer Zeitraum in der Vergangenheit zur Feststellung einer Diagnose für die Zukunft herangezogen, indem Aktiva und Passiva gegenübergestellt werden.
Überlassen Sie hier nichts dem Zufall, sondern lassen Sie sich beraten.
Nach Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Fortgänge überwacht und entsprechende Vorkehrungen trifft, um so viel Geld wie möglich zur Masse zu ziehen und an die Gläubiger auszukehren. Die Insolvenz kann auch eine Chance sein, ein an sich gut laufendes Unternehmen, daß in plötzliche Geldnöte geraten ist, durch gezielte Maßnahmen und Entschuldungen wieder zu sanieren.
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