Das Wettbewerbsrecht

Das Internet hat es vielen Händlern und auch Privatleuten möglich gemacht, ihre Waren und Dienstleistungen kostengünstig und schnell an andere Verbraucher zu veräußern.

Der Handel im Internet hat aber auch sehr stark eine Ahndung von Wettbewerbsverstößen nach sich gezogen, die nicht nur auf die starke Zahl der Mitbewerber, sondern oft auch auf die Transparenz der Werbung zurückzuführen ist. Wo früher fehlerhafte allgemeine Geschäftsbedingungen der Händler schwer von anderen Mitbewerbern die Kilometer entfernt sind eingesehen werden konnten, ist dies heute schon durch eine Abfrage über Suchmaschinen möglich. Aus diesem Grunde rücken die Händler und Mitbewerber näher zusammen und die Konkurrenz wird stetig härter.

Hinzu kommt, dass auch das Europäische Recht und die unterschiedliche Auslegung der einzelnen unübersichtlichen Gesetze und Verordnungen durch die Gerichte zu einer Verunsicherung der Gewerbetreibenden und Händler geführt haben. Hier, neben dem alltäglichen Verkaufsgeschäft, den Überblick zu behalten fällt schwer. 

Ob es nun um eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, ein ordnungsgemäßes Impressum, die Erstellung von AGB´s oder darum geht, eigene Ansprüche auf Unterlassung unlauterer Werbung gegenüber dem Mitbewerber durchzusetzen oder sich gegen solche Ansprüche zu verteidigen, die Überprüfung wird an einem rechtlichen Berater nicht vorbeiführen.

Durchschnittlich wird jeder Gewerbetreibende, der im Internet Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt verspricht, mindestens einmal wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt.

Welche Möglichkeiten Sie haben und welche eigenen rechte Sie geltend machen können, erfahren Sie bei uns.

Wenn Sie Informationen zu folgenden Themen wünschen, rufen Sie an und machen Sie einen Termin mit uns aus:

 

- Abwehr und Aussprache von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

- Abwehr und Erwirkung von Einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht

- irreführende Werbung

- Preisausschreiben oder Gewinnspiele

- Herabsetzung und Verunglimpfung von Mitbewerbern

- Gezielte Behinderung von Mitbewerbern

- Vergleichende Werbung

- Unzumutbare Belästigungen (Telefon-, Email- oder Faxwerbung)


 

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